RATGEBER · STAND 16.10.2026
Digitales Passfoto 2026: Regeln für Ausweis und Pass
Seit dem 1. Mai 2025 zählt für Reisepass und Personalausweis nur noch ein digitales Lichtbild. Ein Papierfoto aus dem Copyshop genügt dafür nicht mehr. Ob ein Laden das digitale Foto liefern kann, hängt davon ab, ob er ein sicheres Übermittlungsverfahren für Pass- und Ausweisfotos nutzt. Das fragst du am besten vorher.
Was seit dem 1. Mai 2025 gilt
Die Regel betrifft Reisepass, Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise. Die Behörden nehmen dafür biometrische Lichtbilder seit dem 1. Mai 2025 nur noch digital an. Eine Übergangsregelung für Papierfotos lief bis Ende Juli 2025. Seit August 2025 sind laut Verbraucherzentrale nur noch digitale Passbilder zulässig, die über eine sichere Cloud übertragen werden.
Selbst gemacht oder ausgedruckt zählt das Foto nicht. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) können Bürgerinnen und Bürger Lichtbilder nicht mehr selbstständig fertigen. Sie werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Ein Handyfoto oder ein Ausdruck hilft dir beim Antrag deshalb nicht.
Quellen: Bundesdruckerei GmbH, Verbraucherzentrale, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Zwei Wege zum digitalen Foto
Du hast die Wahl: Die Behörde nimmt das Foto selbst auf, oder ein Dienstleister fertigt es und schickt es auf einem sicheren Weg an die Behörde. Der erste Weg gilt nur, wenn die Behörde ein Aufnahmegerät hat. Ruf bei deiner Stadt oder Gemeinde an, bevor du dich festlegst.
Das Foto in der Behörde kostet extra. Für den Reisepass nennt die Passverordnung 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für den Pass. Für den Personalausweis steht derselbe Betrag in der Gebührenverordnung. Was ein Dienstleister verlangt, erfragst du dort.
Quellen: Bundesdruckerei GmbH, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Wer als Dienstleister fotografieren darf
Die Passverordnung nennt den Anbieter Dienstleister: jede Person oder Firma, die gewerbsmäßig Lichtbilder von anderen anfertigt, die für die Passbehörde bestimmt sind. Ein Copyshop kann dazugehören, wenn er solche Fotos wirklich anbietet. Sichere Verfahren sind laut Verordnung der Weg über einen Cloudanbieter und ein zertifiziertes Aufnahmegerät des Dienstleisters, das direkt an das Behördennetz angeschlossen ist. Für den Cloud-Weg muss sich der Laden bei einem Cloudanbieter mit einem Nutzerkonto registrieren und dort seine Dienstleistereigenschaft und seine Identität nachweisen. Vor jeder Übermittlung identifiziert sich die übermittelnde Person erneut mit einem elektronischen Identifizierungsmittel.
Zertifiziert werden laut BSI Software und Cloud-Dienste, nicht die Läden. Ob ein Copyshop angeschlossen ist, musst du erfragen. Die Stadt Wiesbaden rät, vorab zu klären, ob das gewählte Fotostudio oder Fachgeschäft an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist. Mach das auch beim Copyshop und frag am Telefon, bevor du hingehst.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Landeshauptstadt Wiesbaden – Stadtamt
So kommt das Foto zur Behörde
Läuft die Übermittlung über einen Cloudanbieter, lädt der Dienstleister das Foto dorthin hoch und gibt dir einen Code. Diesen Code gibst du bei der Antragstellung der Behörde. Den Antrag selbst stellst du bei der Pass- oder Ausweisbehörde, nicht im Laden.
Das Foto bleibt nicht ewig abrufbar. Der Cloudanbieter muss es nach dem Abruf durch die Behörde löschen, grundsätzlich spätestens sechs Monate nach dem Empfang. Das steht für den Reisepass in der Passverordnung und für den Personalausweis in der Personalausweisverordnung. Lass das Foto deshalb erst kurz vor dem Behördentermin machen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Führerschein: weiter ein Papierfoto
Der Führerschein ist eine Ausnahme von der digitalen Regel. So schreibt es der Landkreis Tübingen: Hier sei weiterhin ein Papierfoto erforderlich. Berlin nennt für den Umtausch des Kartenführerscheins ein biometrisches Passfoto auf Papier und druckt vor Ort keine Papierfotos. Frag deine Führerscheinstelle nach dem aktuellen Stand, bevor du ein Foto machen lässt.
Quellen: Landratsamt Tübingen – Fahrerlaubnisbehörde, Land Berlin – Service Berlin
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